Ist eine Reha notwendig, übernimmt der Rententräger die Fahrt- und Reisekosten in vollem Umfang. Für die Kosten für Unterkunft und Verpflegung muß aber 28 Tage lang je 10,--€ täglich gezahlt werden. nur wenn derjenige unter 995,--€ netto verdient, entfällt die Zuzahlung.