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Recht auf Umtausch?

Tipp von tradaix am 09.05.2008 um 11:20 Uhr

Es ist ein weit verbreiteter - u.U. auch kostspieliger - Irrtum zu glauben, fehlerfreie Sachen könnten problemlos innerhalb von zwei Wochen einfach zurückgegeben werden. (...) Ein gesetzlich geregeltes Recht auf Umtausch gibt es nicht!

Hier einige Regeln, die man kennen sollte:

Umtauschmöglichkeit vor Kauf erfragen und ggf. auf Kassenbon bestätigen lassen; Händler tauschen Waren oft aus Kulanz um. Sie sind nicht verpflichtet, den Kaufpreis in bar zu erstatten, sondern stellen in der Regel einen Gutschein aus.

Erfüllt der Händler doch den Kundenwunsch, müssen zurückgebrachte Artikel unversehrt sein, der Verkäufer kann zudem auf Rückgabe der Verpackung bestehen. Auf der sicheren Seite ist derjenige, der ein Rücktrittsrecht schriftlich vereinbart - dann gibt es den Kaufpreis in bar zurück.

Im Gegensatz zum Umtausch aus Kulanz spielt bei berechtigten Reklamationen die Originalverpackung keine Rolle.

(verbrauchernews.de)


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Kommentare / Persönliche Erfahrungen


338194
kommentiert von 338194 am 14. Juni 2008 17:41

Mir geht es nicht ums Recht auf Umtausch, sondern um die Fristen. Weil behauptet wird, es handele sich um 2 Monate, das könne man überall lesen,stände so im Gesetz, laut Kassiererin bei Aldi. Und das glaube ich nicht.




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