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Radfahrer haben auf einem Zebrastreifen keinen Vorrang

Tipp von Rechtstipps Rechtstipps

Eine Pkw-Fahrerin fuhr stadtauswärts, während stadteinwärts eine Radlerin unterwegs war. Diese wechselte plötzlich vom Radweg auf einen Fußgängerüberweg, um die Straße zu überqueren. Dort wurde sie von dem Auto leicht erfasst.

Das Landgericht Frankenthal entschied: Radfahrer, die Fußgängerüberwege radfahrend (nicht schiebend) benutzen, sind im Unrecht. Sie haben unabhängig von ihrer Fahrgeschwindigkeit anders als Fußgänger auf einem Zebrastreifen keinen Vorrang. Wollen sie radfahrend einen Zebrastreifen überqueren, sind sie gegenüber dem Kraftverkehr wartepflichtig.

Folge: Wer mit seinem Rad einen Zebrastreifen fahrend überquert, trägt beim Zusammenstoß mit einem Auto eine erhebliche Mitschuld (hier: 50 %). Denn Zebrastreifen dürfen auch von Radlern nur wie ein Fußgänger genutzt werden. Und das heißt: Schieben! (LG Frankenthal, Urteil vom 24. 11. 2010, Az. 2 S 193/10).

Das Gericht wies außerdem darauf hin, dass in dieser Konstellation im Einzelfall auch eine Alleinschuld des Radfahrers gegeben sein kann, wenn sich der Unfall für den Pkw-Fahrer als unvermeidbar herausstellt.

Wenn Sie mehr über die rechtliche Seite des Radfahrens wissen wollen, informieren Sie sich anhand unseres RechtsBeraters „Rechtstipps“ (www.rechtstipps.de).

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Tipp-Ergänzungen (4)

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    Tipp-Ergänzung Narva Narva

    Hoffe den Tipp lesen auch alle Radfahrer!

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    Tipp-Ergänzung Trilobit Trilobit

    Das bedeutet aber leider auch, dass ein Autofahrer, der einen unachtsamen Jogger anfährt, mindestens Teilschuld bekommt. Und das eventuell selbst dann, wenn er vor dem Überfahren des Fußgängerüberweges sorgfältig auf seine Umgebung achtete, denn Jogger können jederzeit hinter der nächsten Hausecke hervorgeschossen kommen.


    Was mich interessiert: Wie sieht das bei radelnden Kindern aus, die ja den Fußweg benutzen müssen?

    Kommentar von asmodii asmodiiasmodii

    Ich denke die sind wie Füßgänger zu behandeln.

    Kommentar von Trilobit TrilobitTrilobit

    Das vermute ich auch, aber ich hatte gehofft, dass "Rechtstipps" sich selbst noch dazu äußern würde...

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    Tipp-Ergänzung asmodii asmodii

    Und an dieser Stelle kann ich nur warnen einfach durchzufahren, wenn ein Radler kommt. Sicher ist, dass dieser einfach den Zebrastreifen überqueren wird.

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    Tipp-Ergänzung andiama andiama

    Danke für den Hinweis auf das Urteil Radfahrer und Zebrastreifen. Muss sagen, dass mich als Fußgänger diejenigen Fahradfahrer, die neben, vor oder schräg hinter mir mit dem Rad fahrend ebenfalls den Zebrastreifen überqueren, ziemlich nerven! An Fußgängerüberwegen mit sehr vielen Fußgängern, wovon es in Berlin einige gibt, sind garantiert immer ein paar Radfahrer dabei, die trotzdem auf dem Rad mitzittern, ohne abzsteigen. Egal, ob sie dabei schier jemanden anfahren oder nicht.

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