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Quittungen immer mindestens zwei Jahre aufbewahren!

Tipp von Samarita am 03.04.2009 um 20:00 Uhr

Denn schließlich hat man ja zwei Jahre Garantie oder Gewährleistung oder so auf den diversen Teilen, Kleidung, Elektronik etc. Mir hat das schon mehrfach sehr geholfen. Hatte z.B. mal ein paar Schuhe im Herbst gekauft, konnte sie nicht lange tragen, weil es dann sehr kalt wurde. Nachdem sie dann ein halbes Jahr im Schrank gestanden hatten war tatsächlich das Gummi der Sohle porös geworden und dank der Quittung, die ich noch hatte konnte ich die Schuhe tatsächlich noch umtauschen! Da war ich ganz schön froh! Und pass seit dem noch besser auf meine Quittingen auf!


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Tipp-Ergänzungen


schnubbel
ergänzt von schnubbel on 4. April 2009 00:54
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Gewährleistung heißt es richtig. ;)


Delphi78
ergänzt von Delphi78 on 4. April 2009 08:22
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aber Kassenzettel die auf Thermopapier gedruckt sind unbedingt kopieren sonst sind sie in 2 Jahren nicht mehr lesbar...


Ulibaerchen
ergänzt von Ulibaerchen on 4. April 2009 23:29
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Der Umtausch ist aber auch ohne Kassenzettel möglich, sofern ein technischer Defekt vorliegt. Der normale Umtausch ist eh nur FREIWILLIG



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