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Private Haftpflicht kontrollieren

Tipp von Frank5000 am 24.07.2008 um 16:45 Uhr

Wer eine ältere Private Haftpflichtversicherung hat sollte seinen Vertrag einmal gründlich prüfen.

Deckungssummen von 1-2 Millionen sind nicht mehr zeitgemäss. Auch sind sich aus meiner Erfahrung heraus viele nicht bewusst was eine Haftpflichtversicherung überhaupt zahlt.

So sind Gefälligkeitsleistungen meist nicht versichert. Also wenn Person A die Person B bitten z.B. einen Gegenstand woanders hin zu tragen und Person B lässt diesen fallen.

Auch geliehene Dinge sind in der Regel nicht versichert !

Beides versichern einige wenige Versicherer.

NIcht versichert sind bei älteren Policen auch meist neuere Schadenereignisse wie z.B. Internetsachen oder ganz neu "Umweltschadenhaftpflicht". Letzteren Begriff kannte man früher im privaten Bereich noch garnicht.

Ein nicht unerheblicher Teil der Deutschen hat keine Private Haftpflichtversicherung. Fügt einem solch eine Person einen Schaden zu und kann nicht zahlen würde die eigene Haftpflichtversicherung eintreten wenn denn die Forderungsausfalldeckung mit versichert ist.

Evtl. ist es auch sinnvoll deliktunfähige Kinder mit zu versichern. Ohne diesen Punkt (fast die Regel) bleibt der Geschädigte ansonsten auf seinem Schaden sitzen - ausser die Eltern haben die Aufsichtspflicht verletzt. Hier das berühmte Beispiel von dem 3 jahre alten Jungen der Nachbars Auto zerkratzt hat. Ein Fall der meist nicht versichert ist, ausser bei Aufsichtspflichtverletzung oder wenn deliktunfähige Kinder versichert sind. Spart Ärger mit dem Nachbarn :-)

Meist macht es Sinn eine Versicherung abzuschliessen die autom. zukünftige Bedingungsverbesserungen mit einschliesst. So steht man im Schadenfall nicht im Regen da.


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