Wer pflegebedürftig ist, kann den Behindertenpauschbetrag beantragen. Dies gilt auch für einen Grad der Behinderung (GdB) mit weniger als 50 Prozent, wenn dies eine Folge einer Berufskrankheit ist. Es können Pauschbeträge von bis zu 1420 Euro bei 95 und 100 GDB erreicht werden.