Bisher wurde eine Patientenverfügung oftmals umgangen, wenn es Ernst wurde, aber damit ist nach einem neuen Gesetz dazu jetzt Schluss. Es gilt: die Verfügung muss schriftlich vorliegen und eine handschriftliche Unterschrift tragen. Optimal ist es, wenn man eine Vertrauensperson benennt, die auch gegenüber den Ärzten dafür sorgen muss, dass der Wille des Patienten durchgesetzt wird- egal, in welchem Zustand der Erkrankte inzwischen ist. Es ist nicht notwendig, sich vor dem Verfassen einer Verfügung irgendwo beraten zu lassen! Ratsam ist es allerdings, auf der Verfügung von einem Arzt vermerken zu lassen, dass man zum Zeitpunkt der Erstellung im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist. Doch auch das ist nicht Gesetz! Mehr dazu und die Möglichkeit des Downloads eines Vordrucks hier: http://www.medizinethik.de/verfuegungen.htm