Es scheint immer noch Menschen zu geben, die glauben auch wenn sie für eine Menschen mit Behinderung Besorgungen machen dürften sie sich mit dessen Behindertenparkausweis auf eine Behindertenparkplatz stellen. Dies ist ein ein Irrtum der auch richtig teuer werden kann. Das ganze läuft dann unter der Rubrik Missbrauch von Ausweisdokumenten. Man darf sich nur dann da hin stellen wenn der Inhaber des Parkausweis dabei ist oder er Abgeholt oder Gebracht wird.