Seit dem 1. September 2009 hat das Gesetz geregelt, dass der Wille des Patienten bei einer Patientenverfügung bindend ist. Es ist empfehlenswert, sich mit dem Hausarzt diesbzüglich auszutauschen und die Patienverfügung bei einem engen Verwandten zu hinterlegen, falls eine intensive medinische Behandlung möglicherweise nicht mehr zur Heilung führt. Weitere Informationen und sogar Bausteine zum Verfassen einer Patientenverfügung hat das Justizministerium unter http://www.bmj.de/enid/164d0c403cf1e86c5a74367d1b063a64,c1b2c85f7472636964092d0935323933/Publikationen/Patientenverfuegung_oe.html online gestellt.