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Neue Energiesparverordnung schreibt vor: Ältere Dächer dämmen

Tipp von RatGeberTV RatGeberTV

Hausbesitzer aufgepasst: Zum 1. Mai 2011 trat die Novelle des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG 2011) in Kraft.

Bereits seit Anfang 2009 forderte das EEWärmegesetz, daß in Neubauten & bei bestimmten Baumaßnahmen ein Teil der Wärme für Heizung und Warmwasser sowie ggf. auch die Kälte zur Kühlung über erneuerbare Energien gedeckt werden muß. Worauf ist beim novellierte Gesetz zu achten?



Ziel der novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV) ist es, den Energiebedarf für Heizung und Warmwasser in Gebäuden um etwa 30 Prozent zu senken. In einem weiteren Schritt sollen laut Integriertem Energie- und Klimaprogramm ab 2012 die energetischen Anforderungen nochmals um bis zu 30 Prozent erhöht werden. Die Energieeinsparverordnung schreibt u.a. vor, dass sich Gebäude bei der Dämmung an gewisse Richtlinien zu halten haben. In Neubauten werden diese bereits beachtet, Altbauten müssen nachgerüstet werden – und das bis Ende 2011.

Bei den besser zu dämmenden Dächern kommen immer öfter PU-Schaum-Platten zum Einsatz ( http://www.ratgeberzentrale.de/bauen-und-wohnen/pu-schaum-platten.html ), die vor allem dann verwendet werden, wenn das Dachgeschoss nicht oder nur als Abstellraum genutzt wird. Diese Platten können geschickte Handwerker durchaus in Eigenregie verlegen. Dank einer Nut- und Federtechnik verzahnen sich die Elemente miteinander und sorgen so dafür, dass die Wärme im Haus bleibt und nicht durch das Dach entweichen kann.

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