Ich habe in einer Finanzzeitschrift gelesen, dass man Nebeneinkünfte ab 410 Euro im Jahr in der Steuererklärung angeben muss, sofern man im Nebenjob freiberuflich arbeitet. Das hat damit zu tun, dass für diese Personengruppe die gleichen Regeln gelten wie für Vollzeit-Freiberufler. Bevor es also Ärger mit dem Finanzamt gibt, lieber alle Nebeneinkünfte über 410 Euro im Jahr angeben.
Wende dich am besten an einen Steuerberater bzw. einen Lohnsteuerhilfeverein zur Klärung der individuellen Sachlage! Pauschal kann man hier nichts raten!