In einer Großbäckerei ließ eine Angestellte aus Unachtsamkeit 2.000 Kuchen verbrennen. Ihr Arbeitgeber drohte mit der Kündigung wegen schuldhafter Pflichtverletzung, wenn so etwas noch einmal passieren sollte. Sie rechtfertigte sich damit, daß sie nicht angemessen eingwiesen wurde und nur deshalb der Schaden entstanden ist. Wenn sie nachweisen kann, daß ihre Behauptung zutrifft, kann sie nicht entlassen werden.

der tipp besteht darin, daß derjenige, dem ähnliches passiert, weiß, was sache ist und wie er sich zu verhalten hat!