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Muß eine Angestellte für einen von ihr verursachten größeren Schaden haften?

Tipp von Coccodrillo am 29.09.2008 um 16:35 Uhr

In einer Großbäckerei ließ eine Angestellte aus Unachtsamkeit 2.000 Kuchen verbrennen. Ihr Arbeitgeber drohte mit der Kündigung wegen schuldhafter Pflichtverletzung, wenn so etwas noch einmal passieren sollte. Sie rechtfertigte sich damit, daß sie nicht angemessen eingwiesen wurde und nur deshalb der Schaden entstanden ist. Wenn sie nachweisen kann, daß ihre Behauptung zutrifft, kann sie nicht entlassen werden.


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Tipp-Ergänzungen


Lexa1
ergänzt von Lexa1 on 29. September 2008 17:18
1x
Die Tippergänzung ist hilfreich? Dann klick mich!

Und wo ist der Tip?


Coccodrillo
ergänzt von Coccodrillo on 17. März 2009 18:49
0x
Die Tippergänzung ist hilfreich? Dann klick mich!

der tipp besteht darin, daß derjenige, dem ähnliches passiert, weiß, was sache ist und wie er sich zu verhalten hat!



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