1

Mietminderung wegen Zigarettenrauch des Nachbarn möglich

Tipp von stegra2 stegra2

Ein Urteil des Landgericht Hamburg macht vermutlich den Weg für Mieter frei, die sich durch den Zigarettenrauch des Nachbarn belästigt fühlen und die Miete kürzen möchten. Denn nach dem nun gesprochenen Urteil des Landgerichts Hamburg das jetzt erst rechtskräftig wurde, hat ein Mieter eines Mehrfamilienhauses die Möglichkeit, die Miete zu mindern und zwar für den Fall, dass der andere Mieter auf dem Balkon seiner eigenen darunterliegenden Mietwohnung oder Eigentumswohnung von Morgens bis Abends permanent raucht. Die Richter stellten fest, dass dies eine erheblich geminderte Gebrauchstauglichkeit der Wohnung dar stellt, die den Mieter abschließend zu einer Minderung um die 5% berechtige.

Denn werden vom frühen Morgen bis spät in die Nacht stündlich durchschnittlich zwei bis drei Zigaretten geraucht, stellt dies nach Auffassung der Richter des Landgerichts Hamburg eine erhebliche Störung der vertraglich vorausgesetzten Gebrauchstauglichkeit der nachbarlichen Wohnung dar, so dass eine Mietminderung um 5 Prozent berechtigt ist.

Der Sachverhalt

Der Zigarettenrauch vom Balkon unter der Wohnung zieht nach oben und verfängt sich im Dach und dringt bei geöffnetem Fenster in die obere Wohnung des Mieters ein. Der Mieter der oberen Wohnung kann den Rauch jedoch dann nicht einmal durch längeres Lüften wieder entfernen, weil er zu jeder Zeit damit rechnen muss, dass neuer Rauch von unten heraufsteigt. Dies ist nach Absicht des Landgerichtes nicht zu tolerieren.

Der Vermieter wollte nach eigener Aussage jedoch hingegen eine Mietminderung nicht in Betracht ziehen. Seine Argumentation, es könne von ihm nicht erwartet werden, dass er dem Rauchverhalten des Mitmieters entgegen wirkt wurde vom Gericht nicht anerkannt.

Die Entscheidung

Bislang hat der Bundesgerichtshof (BGH) nur die Frage entschieden, ob der Vermieter selber eigene Schadensersatzansprüchen gegen den rauchenden Mieter hat (vgl. BGH, Urt. v. 28.06.2006 - VIII ZR 124/05 = NJW 2006, 2915). Dies hat sich nun mit dem Urteil des Landgerichtes in der Rechtsprechnung geändert.

Hier geht es aber um das Verhältnis zwischen Vermieter und einem anderen Mieter.

Bei 20 bis 24 Zigaretten pro Tag hielt das Landgericht Hamburg eine Minderungsquote von 5 Prozent für angemessen.

mehr Tipps

Tipp-Ergänzungen (1)

  • 1
    Tipp-Ergänzung MosqitoKiller MosqitoKiller

    Ein Urteil des Landgericht Hamburg macht vermutlich den Weg für Mieter frei, die sich durch den Zigarettenrauch des Nachbarn belästigt fühlen und die Miete kürzen möchten.

    Ein Amts- oder Langerichtsurteil ebnet gar nichts, da dies Einzelfallentscheidungen oft überforderter Richter untergeordneter Gerichte mit mehreren möglichen Instanzen darüber sind...

    Dies hat sich nun mit dem Urteil des Landgerichtes in der Rechtsprechnung geändert.

    Das Urteil ändert daran gar nichts, darüber ist überhaupt keine Aussage getroffen worden...

    Hier geht es aber um das Verhältnis zwischen Vermieter und einem anderen Mieter.

    Eben...

    Bei 20 bis 24 Zigaretten pro Tag hielt das Landgericht Hamburg eine Minderungsquote von 5 Prozent für angemessen.

    Es ist schwer vorstellbar, dass der BGH dem folgen würde, denn er kann nicht widerspruchslos einerseits dem Vermieter die Möglichkeit nehmen, den Zigarettenkonsum seiner Mieter einzuschränken, andererseits aber eine Mietminderung anderer Mieter bejahen. Das würde durch die Instanzen niemals Bestand haben...

    Kommentar von spiralnebel spiralnebel

    "Das würde durch die Instanzen niemals Bestand haben..."

    Hört sich eher nach Hellseherei an, als nach fundierten juristischen Kenntnissen...

    Kommentar von MosqitoKiller MosqitoKillerMosqitoKiller

    ... genauso wie die Auslegung des genannten Urteils des Tippgebers auch. Aus einem einzelnen Landgerichtsurteil eine zukünftige Rechtsprechung ableiten zu wollen, ist schon mehr als verwegen...

Diesen Tipp

Verwandte Tipps

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!