Dieser Tipp ist wohl besonders für Rollstuhlfahrer wichtig: Wenn ein Rollstuhlfahrer nachweisen kann, dass er ein Auto zwingend braucht, z. B. um den Arbeitsplatz zu erreichen (hier gilt der Grundsatz der „zumutbaren Entfernung“), kann er für die Anschaffung einen Zuschuss beantragen. Dieser Antrag muss beim Rehabilitationsträger eingereicht werden. Bisher gab es in meiner Bekanntschaft mit der Genehmigung nie Probleme. Auch der Führerschein sowie der nachträgliche Umbau des Autos wird teilweise oder komplett vom Reha-Träger finanziert.