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Meldestelle bei Lockvogelwerbung

Tipp von tradaix am 04.07.2008 um 20:00 Uhr

"Wahnsinns-Schnäppchen", "Preis-Sturz" oder "Super-Knaller": So locken Händler beinahe täglich zu ihren Sonderangeboten. Doch nur allzu oft heißt es im Geschäft: "Leider schon ausverkauft". Selbst kurz nach Verkaufsbeginn. Deshalb bieten wir Ihnen jetzt die Möglichkeit, Ihren Unmut los zu werden und „Dampf abzulassen“. Wir stellen Anbieter, die Lockvogelwerbung betreiben, an den Pranger. mehr...

Produkte, für die Händler werben, müssen ab Erscheinen der Anzeige in der Regel zwei Tage lang vorrätig sein. So das Gesetz. Die tägliche Praxis sieht anders aus. Als Kunde, der mit Werbung irreführend angelockt wurde, haben Sie so gut wie keine Rechte und stehen Anbietern eher ohnmächtig gegenüber. mehr...

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: Stopp den Lockvogel http://www.lockvogel.vz-nrw.de


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