Hallo vor einiger zeit hatte ich das problem das mein Vermieter mir einen Wasserschaden in der unter mir liegenden Wohnung in recnung stellen wollte ,,
Es kam ein Gutachter raus und der stellte fest das diese kosten der Vermieter allein zahlen muss. Da es um sein Gebäude ging und es sich um verrostet und kaputte Rohre handelte und nicht um mutwilligen schaden ,
Drum mein Rat man muss auch mal seinen eigene Meinung vertretten und nicht immer alles bezahlen oer der Versicherung melden .
LG Utemischa