Wer als Eigentümer oder Mieter einen Handwerker mit Renovierungsarbeiten beauftragt (Maler, Klempner oder wen auch immer), kann die kann die Lohnkosten des Handwerkers mit der nächsten Einkommenssteuererklärung geltend machen. Die Regierung hat diese Regelung eingeführt, um Schwarzarbeit zu bekämpfen.
Wichtig wäre allerding zu sagen, dass man die Rechnung braucht und die Rechnung nicht bar bezahlen darf! Man muss den Kontoauszug als Beweis beifügen!

Wichtig ist auch, dass die Lohnkosten nur bis max. 600 EUR/Jahr geltend gemacht werden können.
Die Kosten können bis 3000 €/ Jahr geltend gemacht werden. Das ergibt dann 600 € Steuerersparnis.