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Lohnkosten von Handwerkern mit der Einkommenssteuer geltend machen

Tipp von cliffhanger am 16.07.2008 um 19:37 Uhr

Wer als Eigentümer oder Mieter einen Handwerker mit Renovierungsarbeiten beauftragt (Maler, Klempner oder wen auch immer), kann die kann die Lohnkosten des Handwerkers mit der nächsten Einkommenssteuererklärung geltend machen. Die Regierung hat diese Regelung eingeführt, um Schwarzarbeit zu bekämpfen.


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Kommentare / Persönliche Erfahrungen


anonym
kommentiert von Alinchen am 16. Juli 2008 20:47

Wichtig wäre allerding zu sagen, dass man die Rechnung braucht und die Rechnung nicht bar bezahlen darf! Man muss den Kontoauszug als Beweis beifügen!


Wolfi0410
kommentiert von Wolfi0410 am 18. Juli 2008 12:02

Wichtig ist auch, dass die Lohnkosten nur bis max. 600 EUR/Jahr geltend gemacht werden können.


anonym
kommentiert von katjals am 20. Juli 2008 11:22

Die Kosten können bis 3000 €/ Jahr geltend gemacht werden. Das ergibt dann 600 € Steuerersparnis.




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