Im Krankheitsfall hat man als Arbeitnehmer Anspruch auf eine Lohnfortzahlung für sechs Wochen. Bei nochmaliger Erkrankung ergibt sich der Anspruch erneut, allerdings muss es sich um eine andere Erkrankung handeln, bzw. es müssen zwischen zwei Krankmeldungen derselben Erkrankung mindestens sechs Monate liegen.