Wenn ihr ein Hotel mit Pool und Liegen gebucht habt und diese Liegestühle euch nicht in der ganzen Zeit zur Verfügung stehen, weil sie z.B. vom Hotelpersonal schon deutlich vor der Schließungszeit des Pools weggeräumt werden, könnt ihr vom Reiseveranstalter einen Teil des Reisepreises zurückverlangen. Dazu gibts jetzt ein aktuelles Urteil vom Amtsgericht Baden-Baden.