Wenn ihr absehen könnt, dass ein Angehöriger bald dauerhafte Hilfe benötigt, könnt ihr die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung lieber frühzeitig beantragen als zu spät. Selbst wenn der Umfang des Hilfebedarfs zunächst nicht für eine Pflegestufe ausreicht, habt ihr zum Beispiel Anspruch auf die Hilfe für Demenzkranke
Weitere Tipps zu verwandten Themen finden Sie hier:
Und evtl. Widerspruch einlegen. Der MDK lehnt schnell ab. Zur zweiten Begutachtung kommt eine andere Person. Notizen machen, eigenes "Tagebuch" über die Pfegebedürftigkeit, über die Hilfemaßnahmen machen.