Lebensversicherung auch bei Unternehmern nicht Hartz IV sicher
Unternehmer, die nach Beendigung ihrer Selbständigkeit auf Hartz IV angewiesen sind, sind von dem Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) Kassel Az. B 14/7b AS 68/06 R vom 15.04.08, betroffen. Das BSG hat entschieden, das Hartz IV Empfänger ihre Lebensversicherung für den laufenden Lebensunterhalt einsetzen müssen. Das gilt auch dann, wenn der ehemalige Unternehmer diese Lebensversicherung als angemessene Altersvorsorge abgeschlossen hat und von der gesetzlichen Rentenversicherung nur einen minimalen Rentenbetrag erhält. Nur wenn der Antragsteller nachweisen kann, dass der Rückkauf seiner Lebensversicherung offensichtlich unwirtschaftlich ist, kann er nicht zum Verkauf der Versicherung verpflichtet werden. Eine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit ist belegt, wenn der Rückkaufswert deutlich unter den eingezahlten Beträgen liegt. Quelle: TLZ, 30.08.2008