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Künstliche Befruchtung kann von Steuer abgesetzt werden

Tipp von GoodMorning am 27.07.2008 um 13:25 Uhr

Im Gegensatz zu Verheirateten werden die teuren Behandlungen zur künstlichen Befruchtung bei unverheirateten Frauen nicht von der Krankenversicherung übernommen. Aber: Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs dürfen sie zumindest von der Steuer abgesetzt werden.


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