Viele Eltern legen, um Steuern zu sparen, Geld im Namen ihrer Kinder an. Dabei muss man aufpassen, besonders wenn man in einer gesetzlichen KV ist: Das Kind ist nur dann kostenlos mitversichert, wenn es jährlich weniger als 4200 Euro Zinseinnahmen plus den Sparerfreibetrag von 750 Euro sowie 51 € an Werbungskostenpauschale, also insgesamt nicht mehr als 5001 € Einnahmen aus Zinsen oder Dividenden hat.