Für den privaten Gebrauch gilt für alltägliche Geschäfte, also auch für deren Belege und dazu zählen die Kontoauszüge, eine Verjährungsfrist von drei Jahren. So lange sollte man seine Kontoauszüge für eventuelle Nachprüfungen für das Finanzamt aufbewahren. Nach drei Jahren können die Kontoauszüge allerdings vernichtet werden.
Hier noch ein Tipp am Rande: Kontoauszüge nicht einfach in den Müll werfen, sondern vernichten (Aktenvernichter), da sonst eventuell Daten in falsche Hände geraten könnten.