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Kirchensteuer und Abgeltungssteuer können auch durch die Bank abgeführt werden

Tipp von rotebeeren am 20.12.2008 um 12:29 Uhr

Anleger, die kirchensteuerpflichtig sind, können ab Januar ihre Bank beauftragen, die Kirchensteuer zusammen mit der Abgeltungssteuer ans Finanzamt abzuführen. Damit müssen dann auch keine Angaben mehr in der eigenen Steuererklärung gemacht werden.


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