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KFZ Unfall - Neuwertentschädigung in der Kasko

Tipp von Frank5000 am 24.07.2008 um 17:17 Uhr

Bei den KFZ Versicherungen beginnt zum Jahresende immer der Preiskampf. Hierbei sollte man sich aber nicht allein auf Preise und Tests die auf Preise basieren berufen.

Wer z.B. ein neues Fahrzeug erwirbt und es versichert sollte ggf. auf eine verlängerte Neuwertentschädigung achten. In den ersten 2 Jahren verliert ein Fahrzeug erheblich an Wert. Der Geschädigte bekommt aber "normal" nur für die ersten 6 Monate den Neuwert, danach den Zeitwert erstattet. Das kann gerade bei Finanzierungen zu hohen Differenzen führen die man zusätzlich zu tragen hat. Dieses Risiko kann man durch eine verlängerte Neuwertentschädigung entgehen.

Bei Leasingfahrzeugen ist das Risiko ebenfalls gegeben. Hier gibt es eine sogenannte GAP Regelung. Diese deckt die Kosten die zwischen Fahrzeugwert und offenem Leasingbetrag entstehen können.

Übrigens ist diese Regelung in der Regel günstiger über die KFZ Versicherung als über die Leasing- oder Finanzierungsgesellschaft zu versichern.


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