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Kennzeichnungspflicht für Hunde.

Tipp von felipe1 am 31.07.2008 um 0:48 Uhr

Neben einer gültigen Hundemarke mit Name und Anschrift des Eigentümers sollte auch eine gültige Tollwutmarke und eine Hundesteuermarke unbedingt am Halsband angebracht werden. Diese Marken dienen der Identifizierung des Hundes, sollte er einmal abhanden kommen.


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Tipp-Ergänzungen


Condor131
ergänzt von Condor131 on 31. Juli 2008 01:07
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Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland aber KEINE kennzeichnungspflicht. Die teollwutrmarke hat keinerlei bedeutung, ist nicht urkunde und auch nicht nachweis. Warum soll die Anschrift des Halters und oder des hundefuehrers am hund befestigt sein? Welchen sinn sollte das haben? Wenn eine kennzeichnung, dann besteht maximal eine kennzeichnungspflicht, wenn ich die BRD verlasse, denn der Internationale Impfpass ist nur bei einer eineindeutigen Kennzeichnung des tieres gültig, damit sind aber nicht irgend welche Dubiosen marken gemeint, sondern ein chip. Danebwen, wenn Dir Dein hund abhanden kommt, dann hast was falsch oder dies bewusst gemacht.



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