Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat in seinem Urteil vom 15.07.2008 (AZ 4 A 149/07) einem Kläger gegen den NDR Recht gegeben.
Nach Auffassung des Gerichts fällt der beruflich genutzte PC des Klägers unter die Zweitgeräteregelung, da dieser bereits für private Geräte Gebühren zahlt.
Ferner sei es unverständlich, warum ein Gewerbetreibender für seinen PC Gebühren zahlen solle, ein Lehrer dagegen nicht. Außerdem stellte das Gericht fest, dass Gewerbetreibende schon von Gesetz wegen einen PC benötigen (z.B. für die Übermittlung der Umsatzsteuer).
Alle, die bereits Gebühren für beruflich genutzte PC's zahlen, sollten diesbezüglich mal an die GEZ herantreten.
Es gibt inzwischen ein Urteil des VG Koblenz, das noch viel weiter geht. Demnach sind gewerblich genutzte PCs grundsätzlich nicht als Rundfunkgeräte einzustufen www.gebuehren-igel.de/aktuelles5.php#290708.
Sich an die GEZ zu wenden und auf Rückzahlung zu pochen, dürfte dennoch vergeblich sein. Die Urteile sind nicht rechtskräftig und nur für die bestimmten Fälle und Bundesländer von Belang. Hier hilft nur, die Zahlungen einzustellen und einen Bescheid abzuwarten, gegen den man Widerspruch einlegen und später selbst klagen kann.