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Keine Kündigung bei Umsatzflaute

Tipp von Coccodrillo am 29.09.2008 um 15:26 Uhr

Betriebsbedingte Kündigungen müssen immer begründet werden. Arbeitgeber müssen nachweisen können, daß inner- und außerbetriebliche Ursachen den Wegfall des Arbeitsplatzes unumgänglich machen. Aber: Umsatzrückgang ist kein Kündigungsgrund. Arbeitsgericht Iserlohn - Az: 5 Sa 224/05


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