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Kein Einspruch gegen Pendlerpauschale

Tipp von 58erWolfgaeng am 29.12.2008 um 1:10 Uhr

Gegen bereits ergangene Steuerbescheide aus dem Jahr 2007 muss bezüglich der geänderten Bestimmungen für die Pendlerpauschale kein Einspruch eingelegt werden. Die Nachberechnungen erfolgen von Amts wegen und werden bis etwa März 2009 abgeschlossen sein... Man darf sich freuen ;)


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