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Ist ein Autofahrer für Spritzwasserschäden verantwortlich?

Tipp von Rechtstipps Rechtstipps

Ein Fußgänger wurde von einer Wasserfontaine erfasst, als ein Autofahrer bei Tauwetter durch eine riesige Wasserlache auf der Fahrbahn fuhr. Die Kleidung des Mannes wurde dabei verschmutzt. Er verlangte vom Fahrer die Reinigungskosten erstattet. Schließlich habe dieser den Schaden verursacht. Wäre er Schritttempo gefahren, hätte es nicht gespritzt.

Das Landgericht Itzehoe lehnte den Schadensersatzanspruch ab. Fußgänger müssen damit rechnen, bei Regen- oder Tauwetter von Spritzwasser erfasst zu werden. Sie müssen sich vor Schaden selbst schützen und geeignete Kleidung tragen. Ein Autofahrer, der eine Pfütze auf der Straße nicht in Schrittgeschwindigkeit durchfährt, haftet jedenfalls nicht für die Reinigung der verschmutzten Kleidung (LG Itzehoe, Beschluss vom 24. 2. 2011, Az. 1 S 186/10).

Wenn Sie mehr über die rechtliche Seite des Autofahrens erfahren wollen, lesen Sie unseren RechtsBerater „Rechtstipps“ (www.rechtstipps.de).

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Tipp-Ergänzungen (1)

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    Tipp-Ergänzung Jurachamp Jurachamp

    Der Fall zeigt, dass es nach Ansicht des LG Itzehoe keine Verpflichtung für Autofahrer gibt im Schritttempo durch Wasserlaachen zu fahren. Jedoch warne ich davor, das Urteil auf sämtliche Verschmutzungen durch Spritzwasser auszuweiten. Handelt es sich um eine kleine Pfütze vor einer Bushaltestelle kann man sicherlich erwarten, dass PKW Fahrer nicht unbedingt durch die Pfütze fahren, wenn dies ohne Gefährdung des Straßenverkehrs möglich ist.

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