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Im Schadensfall sollte der Schaden als erstes von der Versicherung begutachtet werden.

Tipp von ghiffa am 31.07.2008 um 1:21 Uhr

Also die Schadenbeseitigung durch Aufräumen unterlassen, solange der Gutachter nicht da war. Denn, vorzeitiges "in Ordnung bringen" könnte den Versicherungsschutz beeinträchtigen. Erstellen Sie nach einem Einbruch eine so genannte Stehlgutliste.


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