Auch wenn es Zeit kostet und Nerven, aber der zweite Bescheid kann schon ganz anders ausfallen, vor allem positiver. Vieles ist in dem Grenzbreich Ermessensspielraum.
Es kann aber ggfls. nach dem Widerspruch (Einspruch) noch schlimmer kommen.
In NRW ist das Widerspruchsverfahren eh größtenteils abgeschafft und ins direkte Klageverfahren gewechselt worden.
Soll das etwa heißen, dass sämtliche Bescheide falsch sind und man durch Widerspruch/Einspruch besser gestellt wird??? Der Widerspruch muss immer begründet werden und dazu werden auch Fristen gesetzt, weil andernfalls über den Widerspruch auch ohne Vorliegen einer Begründung entschieden wird. Dass es schlimmer kommen kann, bestreite ich, da Behörden an einen ersten evtl. zu Unrecht günstigeren Bescheid gebunden sind. Nachzulesen im Verwaltungsverfahrensgesetz (VerwVfG).