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Ich empfehle bei jedem Bescheid von einer Behörde, immer Widerspruch einzulegen.

Tipp von Meisttollerant am 08.07.2008 um 10:34 Uhr

Auch wenn es Zeit kostet und Nerven, aber der zweite Bescheid kann schon ganz anders ausfallen, vor allem positiver. Vieles ist in dem Grenzbreich Ermessensspielraum.


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Tipp-Ergänzungen


anonym
ergänzt von Mcruay on 29. Juli 2008 13:31
0x
Die Tippergänzung ist hilfreich? Dann klick mich!

Es kann aber ggfls. nach dem Widerspruch (Einspruch) noch schlimmer kommen.

In NRW ist das Widerspruchsverfahren eh größtenteils abgeschafft und ins direkte Klageverfahren gewechselt worden.


anonym
ergänzt von michi61 on 21. August 2008 15:05
0x
Die Tippergänzung ist hilfreich? Dann klick mich!

Soll das etwa heißen, dass sämtliche Bescheide falsch sind und man durch Widerspruch/Einspruch besser gestellt wird??? Der Widerspruch muss immer begründet werden und dazu werden auch Fristen gesetzt, weil andernfalls über den Widerspruch auch ohne Vorliegen einer Begründung entschieden wird. Dass es schlimmer kommen kann, bestreite ich, da Behörden an einen ersten evtl. zu Unrecht günstigeren Bescheid gebunden sind. Nachzulesen im Verwaltungsverfahrensgesetz (VerwVfG).



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