gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Hint_give_own_hint

Keinbild

Hilfe in Pflege und Haushalt

Tipp von jamiestar am 02.07.2008 um 18:00 Uhr

Ist eine Person als geringfügig Beschäftigte angestellt, können 10 Prozent der Aufwendungen, maximal aber 510 Euro, angerechnet werden. Bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten werden 12 Prozent der Kosten, maximal aber 2400 Euro, mit der Steuer verrechnet. Wenn ein Pflegedienst für jemanden mit Pflegestufe I bis III in Anspruch genommen wird, können 20 Prozent der Aufwendungen, maximal 1200 Euro abgesetzt werden. Die Leistungen der Pflegeversicherung müssen aber vorher abgezogen werden.


Rss_k Alle Tipps von jamiestar abonnieren



Weitere Tipps zu verwandten Themen finden Sie hier:

Haushalt (2239)
Recht (550)
Hint_give_supplement    Related_hints

Tipp-Ergänzungen



Verwandte Tipps


Mehr verwandte Tipps



Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.