16

Hausverbot gegenüber GEZ-Mitarbeitern wirksam

Tipp von Rechtstipps Rechtstipps

GEZ-Mitarbeiter betraten wiederholt und unangemeldet ein Ladenlokal. Der Grundstückseigentümer und Ladenbesitzer fühlte sich dadurch belästigt und gestört. Er erteilte den Gebührenfahndern ein generelles Hausverbot, das er per Post an die GEZ schickte. Trotzdem tauchten weitere GEZ-Mitarbeiter immer wieder auf.

Die dagegen gerichtete Unterlassungsklage hatte Erfolg. Ein Grundstückseigentümer hat das Recht zu bestimmen, wer sein Grundstück betritt. Er darf pauschal gegenüber der GEZ ein zeitlich unbefristetes Hausverbot aussprechen (z. B. durch ein einfaches Schreiben). Das Verbot wirkt gegenüber sämtlichen Gebühren-Fahndern. Diese dürfen in der Folge das Grundstück zum Zweck des Einzugs von Rundfunkgebühren nicht mehr betreten (AG Bremen, Urteil vom 23. 8. 2010, Az. 42 C 43/10).

Wenn Sie mehr über Ihre Rechte als Grundstückseigentümer wissen wollen, lesen Sie unseren RechtsBerater "Rechtstipps" (www.rechtstipps.de).

mehr Tipps

Tipp-Ergänzungen (1)

Diesen Tipp

Verwandte Tipps

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!