Man hat die Möglichkeit, mit den Handwerkerkosten, die am Ende des Jahres anfallen, zu jonglieren. Wenn etwa am Jahresende der Bonus für Handwerkerkosten (600 Euro) erreicht wurde und am Ende des Jahres ein Handwerker noch für einen arbeitet, kann man mit ihm vereinbaren, dass die Rechnung erst 2009 bezahlt wird. So kann man dann die Kosten für das Jahr 2009 geltend machen.