6

Haftung: Rodler müssen selbst aufpassen

Tipp von Rechtstipps Rechtstipps

Ein Rodler verklagte die Stadt Bochum auf Schadensersatz. Er war beim Schlittenfahren im Stadtpark über einen Mauerabsatz gestürzt und verletzte sich dabei. Er machte die Stadt für den Unfall verantwortlich. Sie habe ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt, weil sie weder auf die gefährlichen Stellen des Rodelhanges hingewiesen noch den Hang fürs Rodeln gesperrt habe.

Das Oberlandesgericht Hamm schrieb dem Wintersportler ins Stammbuch: Rodeln erfolgt weitgehend auf eigene Gefahr. Wer sich auf einen Schlitten setzt, muss selbst aufpassen. Ein Rodler darf sich insbesondere nicht darauf verlassen, dass ein Hang durchgängig befahrbar ist. Zumal es sich hier um ein Gelände im Stadtpark handelt, das nicht in erster Linie als Piste konzipiert ist (OLG Hamm, Urteil vom 3. 9. 2010, I-9 U 81/10).

mehr Tipps

Tipp-Ergänzungen (1)

  • 0
    Tipp-Ergänzung Pareja Pareja

    Ich habe diesen Zeitungsartikel auch in der Zeitung gelesen und war nicht unbedingt überrascht. Als Rodler gibt es ein nicht kalkulierbares Risiko. Ich empfehle Rodlern auch immer, einen Helm und gegebenfalls einen Rückenprotektor zu tragen, falls man unkontrolliert stürzt oder irgendwo gegen fährt. Sicherheit ist alles.

Diesen Tipp

Verwandte Tipps

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!