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Haftung des Friseurs nach misslungener Blondierung

Tipp von Rechtstipps Rechtstipps

Eine Kundin hatte sich beim Friseur die Haare blondieren lassen. Bereits während der Behandlung klagte sie über starke Schmerzen an der Kopfhaut, die später blutete. Am Tag darauf löste sich die oberste Hautschicht ab.

Eine Hautärztin diagnostizierte, die Haut sei durch unsachgemäßes Blondieren beschädigt worden. Als Folge litt die Frau an Haarausfall und Haarbruch und musste über Monate eine Perrücke tragen.

Die Haftpflichtversicherung des Friseurs zahlte Schadensersatz und ein Schmerzensgeld in Höhe von 1000 Euro. Zu wenig, fand die Geschädigte. Schließlich habe sie große Schmerzen gehabt und das Tragen der Perrücke habe sie psychisch erheblich beeinträchtigt.

Das Landgericht Arnsberg sprach ihr ein Schmerzensgeld von insgesamt 3.000 Euro zu. Der Friseur haftet aus fahrlässig fehlerhafter Haarbehandlung und fahrlässiger Körperverletzung. Denn die Blondierung wurde fachlich nicht ordnungsgemäß durchgeführt (LG Arnsberg, Urteil vom 26. 10. 2010, Az. 3 S 111/10).

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Tipp-Ergänzungen (1)

  • 0
    Tipp-Ergänzung Anna198 Anna198

    Boah - armer Friseur, aber Dummheit schützt vor Strafe nicht, dass mußten wir Heute auch von unserem Verteidigungsminister erfahren schade

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