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Haftpflichtversicherung für unter 7-Jährige

Tipp von Tautropfen89 am 06.08.2009 um 0:01 Uhr

Für Familien mit kleinen Kindern ist es wichtig, dass die Haftpflichtversicherung auch Schäden abdeckt, die ein Kind verursacht, dass unter sieben Jahre alt ist. Kinder unter sieben Jahre sind noch nicht straffähig. Deshalb ist es oft der Fall, dass Eltern im Schadensfall belangt werden. Eine Versicherung ist in solchen Fällenauf jeden Fall sinnvoll.


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Tipp-Ergänzungen


malli
ergänzt von malli on 6. August 2009 14:18
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die eltern können nur belangt werden, wenn sie ihre aufsichtspflicht verletzten! und dann zahlt die haftpflicht der eltern!den tip verstehe ich nichtso richtig es ist aber natürlich moralisch sehr sinvoll deliktunfähige kinder in die haftpflicht einzuschiessen so das auch schäden wo die aufsichtspflicht nicht verletzt wurde bezahlt werden



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