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Haftpflicht als Rechtsschutzversicherung light

Tipp von magpie am 23.10.2008 um 11:21 Uhr

Weil die Haftpflichtversicherung bei einem Schaden immer prüft, ob tatsächlich ein Schadenseratzanspruch besteht und eine Ablehnung auch gegen Anspruchsteller verteidigt, ist sie quasi eine Rechtsschutzversicherung light. Das heisst zwar nicht, dass man garkeine Rechtsschutz baucht. Aber für diejenigen, die sowieso nicht so genau wissen, ob sie eine Rechtsschutz abschließen sollen, könnte der Hinweis als Entscheidungshilfe dienen.


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