1

Grobe Fahrlässigkeit

Tipp von Frank5000 Frank5000

Der Gesetzgeber hat 2008 mit der Änderung des Versicherungsvertragsgesetz u.a. vorgesehen das grobe Fahrlässigkeit nicht grundsätzlich von Versicherern ausgeschlossen werden darf.

Was prinzipiell kundenfreundlich gedacht ist ist mal wieder wenig ausgegoren. Vielleicht liegt es ja an den vielen Anwälten die in dem Gremium gesessen sind.

Die aktuelle Regelung sieht vor das anteilig nach Art der Schwere geleistet werden soll. Der Grad der Schwere wird dabei nicht definiert. Auch die Höhe der Entschädigung wird daher nicht näher definiert. Die Aussage ist die das man Gerichtsurteile abwarten will. Vielleicht spriessen deshalb Fachanwälte für Versicherungswesen aus allen Löchern.

Bevor man nun mit einer Leistung der Versicherung nicht zufrieden ist empfehle ich grundsätzlich Einspruch gegen die Regulierung der Gesellschaft zu erheben wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

DIe Aussage eines Vorstande war sogar: "Wir regeln pragmatisch, zahlen 50% da wir nicht wissen wie wir uns verhalten sollen. Ich bitte Sie aber den Kunden zu sagen das er uns sicherheitshalber verklagen soll."

mehr Tipps
Diesen Tipp

Verwandte Tipps

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.