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Grobe Fahrlässigkeit

Tipp von Frank5000 am 29.07.2008 um 16:49 Uhr

Der Gesetzgeber hat 2008 mit der Änderung des Versicherungsvertragsgesetz u.a. vorgesehen das grobe Fahrlässigkeit nicht grundsätzlich von Versicherern ausgeschlossen werden darf.

Was prinzipiell kundenfreundlich gedacht ist ist mal wieder wenig ausgegoren. Vielleicht liegt es ja an den vielen Anwälten die in dem Gremium gesessen sind.

Die aktuelle Regelung sieht vor das anteilig nach Art der Schwere geleistet werden soll. Der Grad der Schwere wird dabei nicht definiert. Auch die Höhe der Entschädigung wird daher nicht näher definiert. Die Aussage ist die das man Gerichtsurteile abwarten will. Vielleicht spriessen deshalb Fachanwälte für Versicherungswesen aus allen Löchern.

Bevor man nun mit einer Leistung der Versicherung nicht zufrieden ist empfehle ich grundsätzlich Einspruch gegen die Regulierung der Gesellschaft zu erheben wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

DIe Aussage eines Vorstande war sogar: "Wir regeln pragmatisch, zahlen 50% da wir nicht wissen wie wir uns verhalten sollen. Ich bitte Sie aber den Kunden zu sagen das er uns sicherheitshalber verklagen soll."


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