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Gleichstellungsantrag

Tipp von Hexenkueche am 24.01.2009 um 20:18 Uhr

Ich ein Arbeitnehmer krank , hat aber nur 30 % Schwerbeschädigung vom Versorgungsamt bekommen , kann er einen Gleichstellungsantrag stellen . Sinn ist es , seine Arbeitsstelle zu sichern . Es ist aber gut zu überlegen , vor allem bei jüngeren Semestern . Der Antrag wird beim Arbeitsamt gestellt , und das Arbeitsamt stuft die 30 % auf 50 % Schwerbeschädigung hoch . Es besteht dabei aber kein Anspruch auf mehr Urlaubstage , sondern es dient nur der Erhaltung des Arbeitsplatzes . Wer dieses Formular einmal lesen will , braucht nur nach Formular Gleichstellungsantrag zu googeln .


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