Ich ein Arbeitnehmer krank , hat aber nur 30 % Schwerbeschädigung vom Versorgungsamt bekommen , kann er einen Gleichstellungsantrag stellen . Sinn ist es , seine Arbeitsstelle zu sichern . Es ist aber gut zu überlegen , vor allem bei jüngeren Semestern . Der Antrag wird beim Arbeitsamt gestellt , und das Arbeitsamt stuft die 30 % auf 50 % Schwerbeschädigung hoch . Es besteht dabei aber kein Anspruch auf mehr Urlaubstage , sondern es dient nur der Erhaltung des Arbeitsplatzes . Wer dieses Formular einmal lesen will , braucht nur nach Formular Gleichstellungsantrag zu googeln .
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HexenkuecheHexenkueche
http://www.mbjs.brandenburg.de/media/lbm1.a.4430.de/gleichstellungsantrag.pdf
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niawegerniaweger
Der Grad der Behinderung wird entgegen deiner Aussage NICHT auf 50 hochgesetzt! Er bleibt nach wie vor bei 30, wird aber in bestimmten Bereichen so behandelt, als ob der Gleichgestellte einen amtlichen Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von 50 hätte. Der Steuerfreibetrag in der Einkommensteuer bleibt zum Beispiel auch bei den 310,00 € für den GdB von 30 und steigt nicht auf die 570,00 €, die jemandem mit einem GdB von 50 zustehen!
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