Ein Internetanbieter für Computer und Zubehör führte im Kleingedruckten unter anderem folgende Klausel auf: „Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Lieferungen von Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind (z. B. Software-CD, bei denen die Cellophanhülle geöffnet wurde).“
In einem Rechtsstreit hatte das Oberlandesgericht Hamm zu entschieden, ob das Öffnen einer in Cellophan verpackten Software das Recht zum Widerruf einer Online-Bestellung ausschließt.
Antwort: Nein, denn eine Cellophanhülle, mit der Software-Verpackungen, Musik-CDs und DVD-Filme üblicherweise „eingeschweißt“ sind, ist kein Siegel im Sinne des Gesetzes. Ein Kunde darf also die Cellophanhülle öffnen.
Anders nur, wenn die Verpackung speziell versiegelt ist. Ein Siegel muss aber als solches gekennzeichnet sein und sich von einer üblichen Verpackung unterscheiden. Wird ein solches Siegel gebrochen, darf ein Kunde den Fernabsatzvertrag nicht mehr widerrufen (OLG Hamm, Urteil vom 30. 3. 2010, Az. 4 U 212/09).