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Führerscheinneulinge sollten in den ersten drei Jahren den Wagen der Eltern als Zweitwagen anmelden

Tipp von sandplatzgott am 06.09.2008 um 10:01 Uhr

Für die ersten drei Jahre des Führerscheinbesitzes empfielt es sich, das Auto von den Eltern als Zweitwagen anmelden zu lassen. Nach drei Jahren startet der Führerscheinneuling meist mit Schadenfreiheitsklasse 1/2.


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Tipp-Ergänzungen


anonym
ergänzt von carlosanz on 6. September 2008 10:49
1x
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Nach den 3 Jahren wird zumeist eine Regeleinstufung in die SF Klasse 1/2 vorgenommen, jedoch muss derjenige auch plausibel machen können, dass er a) auch aktiv gefahren ist und b) auch noch schadenfrei. Dass Fahranfänger die Zweitwagenregelung nutzen ist absolut empfehleneswert, wenn die Möglichkeit dazu besteht. Unter gewissen Umständen kann sogar ein Zweitwagen so günstig wie der Erstwagen versichert werden, so unter http://www.kfz-versicherungen.cc/zweitwagenversicherung.html nachzulesen. Daran denken muss man natürlich, dass bei jungen Fahrer die Versicherungen auch einen Aufschlag berechnen.


justii
ergänzt von justii on 7. September 2008 23:56
1x
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Es gibt Versicherungen, die einen Führerscheinneuling bereits in SF2 (= 85%) starten lassen, wenn das Fahrzeug auf ihn selbst zugelassen & versichert wird und das Auto der Eltern bei der selben Gesellschaft versichert ist. Diese Sondereinstufung greift sowohl in Haftpflicht als auch in Kasko.

Warum also sollte man das Fahrzeug auf die Eltern versichern und damit teuere 140% (=SF1/2) in Kauf nehmen?

lg. justii


anonym
ergänzt von carlosanz on 8. September 2008 16:45
1x
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Gut, wenn man eine Versicherung findet, die einen 18jährigen, der gerade seinen Führerschein nagelneu hat, mit SF-Klasse 2 einstuft, dann sollte man zugreifen. Oft ist es jedoch so, dass einige Versicherungen überhuapt gar kein Interesse an solchen Führerscheinneulingen haben!



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