In der privaten Unfallversicherung ist es nicht nur wichtig einen Schaden möglichst unmittelbar zu melden sondern auch weitere Fristen zu wahren. Bzgl. der Unmittelbarkeit der Schadenmeldung sollte man darauf achten das eine nicht sofortige Meldung nicht gleich zum Ausschluss führt. Darüber hinaus gibt es eine Frist in der ein Antrag auf Invalidität gestellt werden muss. Die allgemeinen Versicherungsbedingungen sehen hier als Minimum eine Frist von 12 Monaten vor. Einige Angebote - vor allem billige Einstiegstarife - halten sich an exakt diese Fristen. Ob nun eine endgültige Invalidität nach einem Unfall bleibt und wie hoch diese sein wird kann aber oft nicht in diesem Zeitraum festgestellt werden. Rehamassnahmen, mehrere Operationen usw. usw. ziehen sich in einigen Fällen über diese Zeit hinaus. Wer nun nicht innerhalb dieser 12 Monate bleibt verliert seinen Anspruch aus der Versicherung. Aus diesem Grund ist es zu empfehlen im Vorfeld einen Tarif zu wählen der eine mind. 15 monatige Frist vorsieht.
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