5

Fluggesellschaft darf Beförderung wegen fehlender Kreditkarte nicht verweigern

Tipp von Rechtstipps Rechtstipps

Eine Frau hatte online bei der spanischen Fluggesellschaft Iberia ein Flugticket gekauft und mit Kreditkarte bezahlt. Als sie beim Einchecken ihre Kreditkarte unverschuldet nicht vorlegen konnte, verweigerte die Airline ihr die Mitnahme. Auch die Kreditkartenabrechnung und die vorgelegte Buchungsbestätigung ließ der Iberia-Mitarbeiter als Beleg nicht gelten. So musste die Reisende gegen Aufpreis umbuchen. Sie verlangte Schadensersatz.

Das Landgericht Frankfurt/Main entschied: Die Flugreisende kann Schadensersatz verlangen. Eine Fluggesellschaft darf einen Fluggast nicht vom Flug ausschließen, weil er die zur Ticketzahlung benutzte Kreditkarte beim Einchecken nicht vorlegen kann. Denn eine Kreditkarte ist keine für den Antritt eines Fluges notwendige Reiseunterlage. Eine entsprechende Klausel ist unwirksam (LG Frankfurt/Main, Urteil vom 27.1.2011, Az. 2 24 O 142/10).

mehr Tipps
Diesen Tipp

Verwandte Tipps

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!