Wenn ein Fahrzeug im Halteverbot oder nicht rechtmäßig auf dem Gehsteig parkt, verfällt der Versicherungsschutz. Das heißt, dass ein Passant, der im Vorbeigehen einen Kratzer o.ä. in das Fahrzeug macht, nicht für den Schaden aufkommen muss. Der Falschparker haftet selbst.