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Erbschaftssteuererklärung und Versteuerung von Sparanlagen bei der Erbschaft sind Pflicht

Tipp von psweib am 26.01.2009 um 12:13 Uhr

Wenn ihr Sparanlagen vererbt bekommen habt und der Verstorbene diese nicht richtig versteuert hat, seid ihr verpflichtet, diese nachzuzahlen. Sogar die Erbschaftssteuererklärung muss berichtigt werden, wenn noch zusätzliches Vermögen auftaucht. Wenn ihr eurer Steuerpflicht nicht nachkommt, macht ihr euch wegen Steuerhinterziehung strafbar.


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