Ein in Scheidung lebender Mann möchte seine Noch-Ehefrau dazu veranlassen, nach der Scheidung den Ehenamen abzulegen und wieder ihren vorherigen Namen anzunehmen. Da hat er Pech: Wenn die Frau nicht zustimmt, hat er keine Chance § 1355 BGB).
Ab 1.9.09 läuft es nicht mehr, dass ein Ehepartner in der Zeit vor der Scheidung sein Vermögen kurz mal verjubelt. Ab dem Stichtag gilt nämlich, dass man bereits bei der Zustellung d...
Wer gern alles gibt und dafür ein effektives Ergebnis in kurzer Zeit einheimsen möchte, dem empfehle ich diese Fitnessübung: Auf die Seite legen, den unteren Arm im rechten Winkel vo...
Hier kann man in 3 Wochen seinen Jagdschein ablegen. Man bekommt eine umfassende Ausbildung und wird zu einem verantwortungsbewussten Jaeger ausgebildet. Unterkunft und Verpflegung sind auch top!
Kosten bei Scheidung sparen?
Bei einer einvernehmlichen Ehescheidung können erhebliche Kosten gespart werden, da nur eine rechtsanwaltliche Vertretung erforderlich ist.
Dies bedeutet, dass e...
Bei der Verbraucherzentrale gibt es den Ratgeber "Mein Anspruch auf Unterhalt" käuflich zu erwerben. Das Exemplar kostet 12,40 Euro mit Porto und Versand und informiert Euch übe...
stirbt ein ex-ehegatte nach der scheidung, hat seine geschiedene ehefrau nur dann anspruch auf eine gesetzliche witwenrente, wenn die ehe vor dem 01. juli 1977 nach dem recht der brd geschieden wur...
Kann ich nach der Scheidung von meinem zweiten Mann den Ehenamen aus erster auch geschiedener Ehe wieder annehmen oder nur meinen Mädchennamen?
Mashup
Wenn Sie diesne Tipp samt Kommentare in Ihren Blog integrieren möchten, kopieren Sie einfach diesen Code und fügen Sie ihn in das Template Ihrer Seite ein:
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht
gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.