Ich stoße bei meinen Einkaufstouren bei Ebay immer wieder auf negative Bewertungen für zu hohe Versandkosten und wundere mich immer wieder darüber.
Kleiner Tip: Die Versandkosten sind auch schon vor Gebotsabgabe ersichtlich und solten auf den Kaufpreis draufgerechnet werden.
fiktives Beispiel: 1 USB Stick mit 1 GB kostet 1 Euro (Billig!) aber der Verkäufer will 10 Euro Versand (unversichert), also Summe 11 Euro = Stick zu teuer
1 USB Stick mit 8 GB kostet 1 Euro (Billig!). Der Verkäufer will wieder 10 Euro unversicherten Versand, also Summe = 11 euro also SCHNÄPPCHEN.
Nun fragt man sich warum der Verkäufer nicht 2 euro Versand für eine Warensendung nimmt, die 1,65 EUR kostet, sondern 10 Euro? Ganz einfach: Damit er Geld verdient. 11 Euro einnahme - 2,50-4 Euro Ebay-/PayPal-Gebühren - 2 euro versandkosten - X Euro Wareneinkaufswert = sehr wenig Verdienst für den Händler. Also das nächste Mal: erst überlegen, dann rechnen und dann positiv bewerten, wenn die Ware gut ist. ODER Nicht dort einkaufen, sondern da wo der Stick 15 Euro und der Versand 2 Euro kostet.

Wer lesen kann ist klar im Vorteil!! Und wer rechnen kann erst recht!
Ich gebe dir Recht, auch ich gehe so ran. Als Käufer interessiert mich nur der Endpreis, egal aus was er sich zusammen setzt. Aber einen Wermutstropfen gibt es doch: Sammelgebote gehen nur auf den Warenpreis, da bleiben die Versandkosten außen vor! Und wenn du etwas bestimmtes haben willst (nur einmal!) und dafür Sammelgebote abgibst, dann nerven Verkäufer mit überzogenen Versandkosten gewaltig! Weil man am Ende (wenn überhaupt) ein solches gewinnt. Damit wird ein Schnäppchen aber schnell mal zur Kostenfalle. Deswegen sollten Verkäufer nicht zu sehr übertreiben. Und dein Beispiel ist ein gutes dafür, dass übertrieben wurde! Natürlich kannst man jetzt sagen, dann biete einfach nicht mit Sammelgeboten, aber es gibt auch die ebay-Fraktion, die etwas bestimmtes haben will....

@benutzer27: dafür gibt es aber auch Programme wie BietOmatic. dort kann ich auch Sammelangebote abgeben aber ich suche die Artikel selbst aus auf die geboten wird. Damit habe ich alle Vorteile auch wenn nach den deutschen AGB die Nutzung solcher Programme "verboten" ist, so gibt es auch Urteile, wo dem Kunden die Nutzung freigestellt wurde.